03/21/2023

In einem von 21 institutionellen schweizerischen und internationalen Investoren unterzeichneten Brief fordert die Ethos Stiftung das Parlament und den Bundesrat auf, die gesetzlichen Bestimmungen für Schweizer Unternehmen bezüglich der Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechten zu verschärfen.

Die Ethos Stiftung und 21 Investoren (siehe untenstehende Liste), die zusammen CHF 459 Milliarden an verwalteten Vermögen repräsentieren, haben gestern einen Brief an die Mitglieder der Rechtskommission des Nationalrates geschickt. Darin fordern sie diese auf, eine umfassende Gesetzgebung für Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt zu verabschieden. Die Mitglieder der Kommission werden nämlich am Donnerstag, 23. März, in Bern über eine mögliche Ausweitung der Sorgfaltspflicht für in der Schweiz ansässige Unternehmen diskutieren.

Für Ethos und die Mitunterzeichnenden ist es wichtig, dass die Schweiz ihre Gesetzgebung anpasst, insbesondere in Anbetracht der internationalen regulatorischen Entwicklungen. So hat die Europäische Kommission eine neue Richtlinie zur Einführung einer erweiterten Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit erarbeitet.

Der EU-Text entspricht den Forderungen der Konzernverantwortungs-Initiative, über die im November 2020 abgestimmt wurde. Die Initiative wurde von einer Mehrheit der Bevölkerung unterstützt, aber schliesslich abgelehnt, da die Mehrheit der Kantone sie nicht unterstützte. Der Gegenvorschlag zur Initiative trat in Kraft und führte zur Aufnahme neuer Bestimmungen in das Obligationenrecht, die die Einhaltung der Menschenrechte und des Umweltschutzes durch Unternehmen betreffen. Diese neuen Bestimmungen beschränken sich jedoch auf Kinderarbeit sowie auf Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten, was letztlich nur eine sehr geringe Anzahl von Unternehmen betrifft.

Drei Hauptforderungen

Der Bundesrat hat seit 2020 mehrfach seinen Willen bekräftigt, die Schweizer Gesetzgebung mit derjenigen seiner Nachbarländer zu harmonisieren. Vor diesem Hintergrund fordern Ethos und die Mitunterzeichnenden die Ausarbeitung einer umfassenden Gesetzgebung über die Sorgfaltsprüfungspflicht der Unternehmen im Bereich Umwelt und Menschenrechte. Ihre Forderung umfasst drei Punkte:

  • Die Notwendigkeit, dass die Schweiz die internationalen Standards (UNO-Leitprinzipien, OECD-Leitsätze) einhält und sicherstellt, dass die Sorgfaltsprüfungspflicht der Unternehmen die gesamte Wertschöpfungskette abdeckt, risikobasiert ist und kontinuierlich durchgeführt wird;
  • Die Einrichtung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde mit weitreichenden Kompetenzen (nach dem Vorbild des Entwurfs der EU-Richtlinie), die für die Überwachung und gegebenenfalls für die Verhängung wirksamer, aber verhältnismässiger Sanktionen gegen Unternehmen, einschließlich Geldbussen und Anordnungen zur Einhaltung der Vorschriften, zuständig ist;
  • Die Einführung einer an das Schweizer Recht angepassten zivilrechtlichen Haftung für menschenrechtliche oder umweltbezogene Schäden, die bei Anwendung einer angemessenen und vernünftigen Sorgfaltsprüfung durch das Unternehmen hätten vermieden werden können. So sollten Unternehmen für Schäden, die von ihren Filialen und Partnern in der Lieferkette verursacht werden, haftbar gemacht werden, unabhängig davon, wo auf der Welt sich diese befinden, und entsprechend dem Grad ihrer Beteiligung an der nachteiligen Auswirkung.

«Reputationsschäden und operative Schwierigkeiten aufgrund von Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in den Lieferketten können erhebliche negative finanzielle Auswirkungen auf die Unternehmen haben, die in den Anlageportfolios der Schweizer Pensionskassen enthalten sind», betont Vincent Kaufmann, Direktor von Ethos. «Umfas-sende Anforderungen bezüglich Sorgfaltsprüfungspflicht sind daher nicht nur gut für die Unternehmen, sondern auch für institutionelle Investoren und die Wirtschaft als Ganzes.»

Für Ethos und die Mitunterzeichnenden könnte es zu einem Wettbewerbsnachteil für den Finanzplatz Schweiz kommen, wenn die Schweiz ihre Gesetzgebung nicht rasch anpasst. Denn internationale Investoren erwarten heute von den Unternehmen, dass sie die höchsten Standards im Bereich der Menschenrechte und des Umweltschutzes einhalten.

Liste der Mitunterzeichnenden:

•    ACTIAM
•    AkademikerPension
•    Alternative Bank Schweiz
•    Arete Ethik Invest AG
•    Boston Common Asset Management
•    de Pury Pictet Turrettini & Cie. 
•    Domini Impact Investments, LLC
•    ECOFI Investissements
•    EFG Asset Management
•    Ethius Invest
•    Etica Funds- Responsible Investments
•    Fondation Ethos
•    Forma Futura
•    Inyova AG
•    Natural Investments
•    PGGM Investments
•    Seventh Generation Interfaith Coalition for Responsible Investment
•    Shareholders for Change
•    Storebrand Asset Management
•    Unigestion
•    Vancity Investment Management

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