06/11/2019

Die Ethos Stiftung und 22 institutionelle Investoren mit einem aggregierten verwalteten Vermögen von CHF 395 Milliarden bitten die Mitglieder des Nationalrates, den Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative zu unterstützen. Dieser wird am Donnerstag, den 13. Juni 2019, im Parlament diskutiert.

Die Ethos-Stiftung und 22 institutionelle Anleger aus dem In- und Ausland, mit verwalteten Vermögen von insgesamt CHF 395 Milliarden, haben den Mitgliedern des Nationalrats ein Investor-Statement zugestellt. Als langfristige Aktionäre der vom Gegenvorschlag betroffenen Unternehmen fordern die Unterzeichner die Parlamentarier dazu auf, den Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative zu unterstützen. Die geplante Gesetzgebung wird die Erwartungen an Unternehmen im Bereich Menschenrechte und Umwelt klären und den gesetzlichen Rahmen der Schweiz an die jüngsten internationalen Entwicklungen anpassen.

"Als institutionelle Investoren sind wir dafür verantwortlich, zu prüfen, ob die Geschäftstätigkeiten der Unternehmen, in die wir investieren, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte haben und wenn ja, dazu beizutragen, diese Auswirkungen zu verhindern und zu begrenzen", erklärt Vincent Kaufmann, Direktor der Ethos Stiftung. "Reputations- und operationelle Risiken im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen haben erhebliche negative finanzielle Auswirkungen auf die Unternehmen an denen wir beteiligt sind".

Der Gegenvorschlag, der vom Nationalrat im Juni 2018 verabschiedet und im März dieses Jahres vom Ständerat abgelehnt wurde, soll am Donnerstag, den 13. Juni 2019, im Nationalrat erneut diskutiert werden. Für die Unterzeichner des Investor-Statements ist der vorliegende Gegenvorschlag ausgewogen und wird dazu beitragen, die Attraktivität der Schweizer Unternehmen für Investoren zu erhöhen sowie die Anziehungskraft der Schweiz als globalen Finanzplatz zu stärken. Er ist auch Teil der langen humanitären Tradition der Schweiz und ihres Engagements für den Schutz der Menschenrechte in der ganzen Welt.

Die Transparenz und die Vorgehensweise, die im Rahmen der Sorgfaltspflicht des Gegenvorschlags erforderlich würden, geben den Investoren die Möglichkeit, genauer zu analysieren, wie Unternehmen ihre Menschenrechts- und Umweltauswirkungen steuern und begrenzen. Somit würde es der Gegenvorschlag institutionellen Investoren ermöglichen, ihrer treuhänderischen Pflicht gegenüber ihren Begünstigten besser nachzukommen.

Dieses Investor-Statement kommt zu einem Zeitpunkt, an dem insbesondere institutionelle Investoren zunehmend geneigt sind, ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und Governance) in ihren Anlagestrategien zu berücksichtigen. Gemäss einer aktuellen Studie von Swiss Sustainable Finance (SSF) belief sich das in der Schweiz nach Grundsätzen der nachhaltigen Geldanlage verwaltete Kapital Ende 2018 auf rund CHF 717 Milliarden, was einer Steigerung von 83% gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Investor-Statement

Hintergrund Konzernverantwortungsinitiative

Die Konzernverantwortungsinitiative wurde im Oktober 2016 eingereicht. Ziel ist es, dass multinationale Unternehmen mit Sitz in der Schweiz die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards im In- und Ausland sicherstellen. Multinationale Unternehmen müssen sich daher für die Verstösse verantworten, an denen sie oder ihre Tochterfirmen beteiligt sind.

Der Nationalrat nahm im Juni 2018 einen Gegenvorschlag zur Initiative an. Der Gegenvorschlag enthält verbindliche Regeln für die zivilrechtliche Haftung im Falle eines möglichen Schadens, aber die zivilrechtliche Haftung ist stärker eingeschränkt als in der Initiative und betrifft weniger Unternehmen. Das Initiativ-Komitee ist der Ansicht, dass diese Zugeständnisse durch die Tatsache aufgewogen werden, dass der Gegenvorschlag das Inkrafttreten der verbindlichen Regeln schneller als eine Volksabstimmung ermöglicht. Daher kündigte das Initiative-Komitee an, dass die Initiative zurückgezogen würde, falls der vom Nationalrat im Juni 2018 angenommene Gegenvorschlag vom Parlament endgültig verabschiedet wird.

Im März 2019 wollte der Ständerat nicht auf den Gegenvorschlag eintreten, so dass der Nationalrat nun entscheiden muss, ob er an seinem Vorschlag festhält oder nicht.

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