12/10/2020

Ethos hat heute Donnerstag die 20. Ausgabe ihrer Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte und ihrer Grundsätze für Corporate Governance für die Generalversammlungen 2021 veröffentlicht. Die Stiftung fordert von den grossen Treibhausgasemittenten, dass sie einen Bericht zur Klimastrategie erstellen und den Aktionären jährlich zur Abstimmung vorlegen. Zu diesem Zweck führt Ethos neue Abstimmungskriterien in ihren Richtlinien ein.

Die Ethos Richtlinien, auf denen die Abstimmungsempfehlungen für die Generalversammlungen von schweizerischen und ausländischen Unternehmen basieren, werden jährlich überarbeitet, um den jüngsten Entwicklungen im Bereich Corporate Governance Rechnung zu tragen. In dieser 20. Ausgabe führt Ethos ein neues Kapitel (Punkt 1.2) betreffend die Genehmigung der Berichte zur Klimastrategie der Unternehmen ein.

«Diese Änderung unserer Richtlinien veranschaulicht, wie wichtig die Klimastrategie der Unternehmen für die Anleger heute ist», betont der Direktor von Ethos, Vincent Kaufmann. «Die Anleger wollen wissen, welche konkreten Massnahmen zur CO2e-Reduktion umgesetzt werden, welche Reduktionsziele festgelegt werden und welche Fortschritte die Unternehmen erzielen. Die Angaben sollten auch von externen Prüfern kontrolliert und bestätigt worden sein.»

Auch wenn bisher noch kein Schweizer Unternehmen angekündigt hat, dass es seinen Aktionären freiwillig einen solchen Bericht zur Klimastrategie zur Abstimmung vorlegen wird, haben sich schon mehrere internationale Unternehmen dazu entschlossen. Die in der Initiative Climate Action 100+ zusammengeschlossenen Anleger befürworten die zukünftige Durchführung solcher Abstimmungen, insbesondere durch die Unternehmen, die hohe Treibhausgasemissionen verursachen. Es ist deshalb unerlässlich, dass die Ethos Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte bereits jetzt objektive Kriterien zur Genehmigung solcher Berichte vorsehen.

Im Falle einer Abstimmung wird Ethos mehrere Aspekte überprüfen: Zunächst sollte der Bericht die wichtigsten Herausforderungen des Klimawandels gemäss den Empfehlungen der TCFD (Governance, Strategie, Risiken, Kennzahlen und Ziele) abdecken. Dann sollte das Unternehmen Reduktionsziele, einschliesslich Zwischenziele, für die CO2e-Emissionen festgelegt und veröffentlicht haben. Die Ziele sollten mit einer Erwärmung der Atmosphäre auf maximal 1.5° vereinbar sein und sämtliche direkten und indirekten Emissionen (Scope 1, 2 und mehr als 90 % der Scope 3 Emissionen) abdecken. Schliesslich sollte das Unternehmen Angaben bezüglich Fortschritte bei der Erreichung der Ziele bereitstellen und geeignete Massnahmen zur Senkung seiner CO2e-Emissionen umsetzen. Andernfalls wird Ethos die Ablehnung des Berichts zur Klimastrategie empfehlen.

Diversität in den Führungsinstanzen

Im Jahr 2021 wird sich Ethos auch intensiv mit der Diversität in den Verwaltungsräten der börsenkotierten Unternehmen in der Schweiz befassen. Das Thema ist der Stiftung seit langem wichtig. «Gemäss einer neuen Bestimmung des Obligationenrechts, die am 1. Januar 2021 in Kraft treten wird, haben Unternehmen mit Sitz in der Schweiz 5 Jahre Zeit (bis 2026), um sich dem Geschlechterrichtwert von 30% Frauen in den Verwaltungsräten anzupassen und 10 Jahre (bis 2031) für denjenigen von 20% in den Geschäftsleitungen», erläutert Vincent Kaufmann. «Gegenwärtig zählen nur 21% der Unternehmen im SPI mindestens 30% Frauen in ihren Verwaltungsräten.»

Ethos wird auch weiterhin einen konstruktiven Dialog mit den Unternehmen führen und sie auffordern, die Vielfalt in ihren Führungsinstanzen zu verstärken. Der Stiftungsrat von Ethos hat aber bereits jetzt die Einführung einer neuen Bestimmung in den Ethos Richtlinien für 2022 genehmigt. An den Generalversammlungen 2022 wird Ethos sich demnach gegen die Wiederwahl der Vorsitzenden der Nominierungsausschüsse, oder der Verwaltungsratspräsidenten falls es keinen solchen Ausschuss gibt, aussprechen, wenn die Unternehmen nicht mindestens 20% Frauen in ihren Verwaltungsräten haben. «2021 wird daher ein Übergangsjahr sein, während dem wir die Unternehmen über die im Jahr 2022 bevorstehende Änderung informieren können», erklärt Vincent Kaufmann.

Verteidigung der Aktionärsrechte

Ethos wird in den nächsten Jahren ebenfalls besonders darauf achten, dass die Statutenänderungen, welche im Zusammenhang mit der Revision des Obligationenrechts anstehen, bestimmte Aktionärsrechte nicht schwächen. Insbesondere sieht das revidierte Obligationenrecht vor, dass ab 2022 Aktionäre, welche 0.5% des Kapitals halten, einen Punkt an der Generalversammlung traktandieren können. Der Schwellenwert wird heute als Nennwert des Kapitals angegeben. Von den 48 Unternehmen des SMI Expanded haben gegenwärtig 23 einen Schwellenwert, der unter 0.5% des Kapitals liegt. Ethos wird sich deshalb gegen jede Statutenänderung aussprechen, welche den bisherigen Wert erhöhen würde.

Ethos-Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte 2021

Wichtigste Änderungen gegenüber der Ausgabe 2020

Die Liste der Unternehmen des SMI Expanded und ihre derzeitigen Schwellenwerte für die Traktandierung eines Punktes an der Generalversammlung

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