04/06/2021

Ethos begrüsst den Entscheid der Bank, für das Jahr 2020 keine variablen Vergütungen zu zahlen und die Aktionäre nicht um Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder zu ersuchen. Angesichts der erheblichen finanziellen Verluste, die der Bank im Zusammenhang mit zwei Finanzskandalen drohen, wurden zudem Untersuchungen eingeleitet.  

Ethos begrüsst den Entscheid der Credit Suisse, der Geschäftsleitung für das Jahr 2020 keine variablen Vergütungen zu zahlen und die Aktionäre nicht zu ersuchen, den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung die Entlastung zu erteilen. "Angesichts der beträchtlichen Verluste, die der Bank im Zusammenhang mit den beiden jüngsten Fällen (Greensill und Archegos Capital) drohen, ist es normal, dass der Verwaltungsrat nicht um seine Entlastung ersucht", unterstreicht Vincent Kaufmann, Direktor von Ethos. "Auf diese Weise behalten die Aktionäre alle ihre Rechte, bis sie das Ausmaß der erlittenen Verluste, die Gründe, die zu diesen Verlusten führten, und die Verantwortung des Verwaltungsrats besser beurteilen können."

Ethos nimmt zudem zur Kenntnis, dass der Verwaltungsrat im Zusammenhang mit diesen jüngsten Fällen zwei Untersuchungen eröffnet hat, die von externen Parteien durchgeführt werden sollen. Ethos verlangt, dass im Rahmen dieser Untersuchungen auch die Verantwortlichkeit des Verwaltungsrats geprüft wird und dass deren Ergebnisse veröffentlicht werden.

Die Credit Suisse hat am Dienstag einen Verlust von rund CHF 900 Mio. für das erste Quartal 2021 bekannt gegeben, einschliesslich einer Belastung in der Höhe von CHF 4,4 Mia. im Zusammenhang mit dem Kollaps des Hedgefonds Archegos Capital. Ethos hatte bereits vergangene Woche angedeutet, dass sie den Aktionären im Zusammenhang mit den jüngsten Affären empfehlen würde, an der Generalversammlung 2021 gegen die vorgeschlagenen variablen Vergütungen sowie die Entlastung zu stimmen. Ethos kritisiert seit Jahren die Governance der Bank, insbesondere die Ausübung der zentralen Aufsichtsfunktion durch den Verwaltungsrat. Ethos hofft, dass der für die nächste GV geplante Wechsel des Verwaltungsratspräsidenten die Etablierung einer neuen Unternehmenskultur mit einem stärker auf das Risikomanagement ausgerichteten Ansatz ermöglichen wird. Ethos wird nun die anderen Punkte, die den Aktionären zur Abstimmung vorgelegt werden, im Detail analysieren, bevor sie ihre Stimmempfehlungen für die Generalversammlung 2021, die am 30. April stattfinden wird, fertigstellt. 

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