06/17/2019

Am Donnerstag, 13. Juni 2019, als der Nationalrat dem Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative annahm, organisierte die Ethos-Stiftung parallel dazu ebenfalls in Bern eine Konferenz mit anschliessender Diskussion zum Thema "Multinationale Unternehmen und Achtung der Menschenrechte: ethische, wirtschaftliche und politische Fragen". An der Veranstaltung nahmen ungefähr 120 Personen teil.

Im Anschluss an den einleitenden Vortrag von Prof. Dr. Mark Pieth, Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Basel, diskutierten vier Gäste über die Notwendigkeit, die Aktivitäten von Schweizer Unternehmen im Ausland im Bereich Menschenrechte und Umweltschutz zu reglementieren.

Als Mitglied des Initiativkomitees erinnerte Chantal Peyer zunächst daran, dass die Initiative zurückgezogen werde, falls der aktuelle Gegenvorschlag vom Parlament – also nun noch vom Ständerat – angenommen werde. "Wir sind pragmatisch und haben eine Kultur des Kompromisses", erklärte sie. "Unser Ziel ist es, zu verhindern, dass Menschenrechtsverletzungen fortdauern. Denn selbst wenn die Initiative vom Volk angenommen und umgesetzt wird, dürfte es mehrere Jahre dauern, bis das Gesetz formuliert und verabschiedet ist. Und in dieser Zeit können Verstösse ungestraft fortgesetzt werden."

Denise Laufer, Mitglied der Geschäftsleitung von SwissHoldings, erläuterte, warum der Verband der multinationalen Unternehmen in der Schweiz sowohl den Text der Initiative als auch den aktuellen Gegenvorschlag ablehnt. "Wir sind nicht gegen den grundlegenden Zweck der beiden Texte, die wir selbstverständlich unterstützen", sagte sie. "Aber wir sind der Ansicht, dass die heute vorgeschlagenen Instrumente nicht die richtigen sind."

Laut Denise Laufer läuft die Schweiz dabei Gefahr, im Alleingang in Sachen Regulierung mehr zu tun als andere Länder. Darüber hinaus würde die Verpflichtung der Unternehmen, ihre gesamte und manchmal sehr komplexe Wertschöpfungskette zu kontrollieren, ein unannehmbares juristisches Risiko darstellen. Ihrer Meinung nach versuchten die Initianten, in der Schweiz mit dem Geld der Schweizer Steuerzahler grosse Medienprozesse zu organisieren. "Man traut den ausländischen Staaten nicht zu, Probleme selbst vor Ort zu lösen, hingegen würde man Beweisen Glauben schenken, die aus genau diesen Ländern stammen. All das ist nicht sehr konsequent."
Für Lucius Dürr, ehemaliger Zürcher CVP-Kantonsrat und Mitglied des Unterstützungskomitees für den Gegenvorschlag, hat sich die Wirtschaft verändert und die Schweizer Unternehmen sind sich ihrer Verantwortung bewusst: "Selbstverständlich muss der Aufwand angemessen sein, und ein Schraubenfabrikant wird nicht die gleiche Sorgfaltspflicht haben wie ein Minenbetreiber oder ein Textilhandelsunternehmen." Seiner Ansicht nach wird der Gegenvorschlag die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen nicht beeinträchtigen, ganz im Gegenteil: "Die Schweiz ist in vielen Bereichen führend, und es ist nur normal, dass sie dies auch bei der Verteidigung unserer Werte ist."

Samuel Schweizer, Mitglied der Geschäftsleitung der Ernst Schweizer AG und einer der Unternehmer, die sich öffentlich für die Initiative einsetzen, betonte, seiner Meinung nach dürfe die Qualität der Schweizer Unternehmen nicht bei jener ihrer Produkte aufhören. "Als Industrieunternehmen sind wir es gewohnt, unsere Lieferkette zu kontrollieren, sie ist integraler Bestandteil des Risikomanagements. Es geht jetzt nur noch darum, neue Aspekte wie die Beachtung der Menschenrechte und der Umweltrisiken zu berücksichtigen."

Schliesslich wies Chantal Peyer darauf hin, es sei falsch, zu behaupten, die Unternehmen müssten dabei die Lieferanten der Lieferanten ihrer Lieferanten kontrollieren. "Wir wollen, dass die Unternehmen da Massnahmen ergreifen, wo sie wirklich etwas bewirken können. Der Text des Gegenvorschlags ist übrigens in dieser Sache ganz klar: Nur 1000 Schweizer Unternehmen wären von diesem Gesetz betroffen und würden Massnahmen ergreifen müssen."

Sie erinnerte ausserdem daran, dass es oft schwierig sei, Verfahren in Ländern einzuleiten, in denen der Zugang zu den Gerichten behindert werde, und wies darauf hin, dass die Schweiz nicht allein agiere. Es handle sich im Gegenteil um einen umfassenden Trend mit dem Ziel, die Grundsätze der Vereinten Nationen mit Bezug auf die Unternehmen und die Menschenrechte "Ruggie Prinzipien" allgemeinverbindlich zu machen. Schliesslich betonte sie, der Gegenvorschlag werde von vielen wirtschaftlichen Akteuren unterstützt, es gehe nicht einfach um eine Auseinandersetzung zwischen einigen wenigen Nichtregierungsorganisationen und der Welt der Wirtschaft. "Ein Gesetz wird es einfach möglich machen, die Dinge zu klären, angefangen bei den Unternehmen."

Zum Abschluss ergriff Rudolf Rechsteiner als Präsident der Ethos-Stiftung das Wort. Er betonte, er sei im März dieses Jahres von der Weigerung des Ständerats, den Gegenvorschlag zu diskutieren, überrascht worden. Nun hoffe er, die Zeit sei reif für einen Kompromiss, der ja immer die Stärke der Schweiz und ihrer Wirtschaft ausmache.

Präsentation von Prof. Dr. Mark Pieth

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